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Wohnriester – Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Förderung von Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
- Die jährlichen Zulagen betragen:
- Je Erwachsener 154€
- Je Kind 185€ (vor 2008 geboren)
- Je Kind 300€ (ab 2008 geboren)
- Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen 4% des Vorjahresbruttoeinkommens als Tilgungsleistung inklusive der Zulagen in das Riesterdarlehen eingezahlt werden.
- Steuerbegünstigung, da Ledige bis zu 2.100Euro / Verheiratete bis zu 4.200 Euro in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen können
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