• Förderung von Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Die jährlichen Zulagen betragen:
    • Je Erwachsener 154€
    • Je Kind 185€ (vor 2008 geboren)
    • Je Kind 300€ (ab 2008 geboren)
  • Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen 4% des Vorjahresbruttoeinkommens als Tilgungsleistung inklusive der Zulagen in das Riesterdarlehen eingezahlt werden.
  • Steuerbegünstigung, da Ledige bis zu 2.100Euro / Verheiratete bis zu 4.200 Euro in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen können